BVerfG Zweiter Senat Beschluss

Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden ohne weitere Begründung

Verfassungsrecht

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.