BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Nichtannahmebeschluss zitiert von 4

Parallelentscheidung

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

Verfassungsrecht Nichtannahmebeschluss

Gründe

1

Zur Begründung wird auf die im vorliegenden Verfahren ebenfalls Geltung beanspruchenden Ausführungen im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2011 im Verfahren 1 BvR 1932/08 (www.bverfg.de) verwiesen.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.