OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Abschiebung eines verheirateten Asylbewerbers nach unanfechtbarer Ablehnung seines Asylantrags verstößt …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Abschiebung eines verheirateten Asylbewerbers nach unanfechtbarer Ablehnung seines Asylantrags verstößt grundsätzlich gegen Art 6 Abs 1 GG und Art 8 Abs 1 EMRK (MRK), wenn seine Ehefrau und/oder seine minderjährigen Kinder über ein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügen. Dazu gehört eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens ( § 55 Abs 1 AsylVfG (AsylVfG 1992)) wegen ihres vorläufigen Charakters nicht.