BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats Nichtannahmebeschluss

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Ablehnungsgesuche in den Verfahren 1 BvR 2133/18 und 1 BvR 2483/18 gegen die Richterin Baer werden als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Soweit das Ablehnungsgesuch Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts betrifft, die nicht Mitglieder der geschäftsplanmäßig zur Entscheidung berufenen Kammer sind, bedarf es keiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 131, 239 <252>; 133, 377 <405>).

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.