Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr
Timehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr – Ablehnung der Eintragung – Fehlende Unterscheidungskraft
Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T-235/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009-1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hat – Fehlende Unterscheidungskraft