EuGH Achte Kammer Beschluss zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr

Timehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr – Ablehnung der Eintragung – Fehlende Unterscheidungskraft

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T-235/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009-1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hat – Fehlende Unterscheidungskraft