EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Marke

Timehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Marke – Form einer Uhr mit gezahntem Rand – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke