EuGH Sechste Kammer Urteil zitiert von 6

Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Europäische Kommission gegen Republik Polen

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Fehlerhafte Umsetzung oder Nichtumsetzung bestimmter Artikel innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Polen hat durch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 4, 6 bis 8 sowie 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um diese Richtlinie umzusetzen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Republik Polen trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um den Art. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen