EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 2

Humanarzneimittel – Wirkstoff Eszopiclon

Sepracor Pharmaceuticals (Ireland) Ltd gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Humanarzneimittel – Wirkstoff Eszopiclon – Genehmigung für das Inverkehrbringen – Versagung der Anerkennung als neuer Wirkstoff – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Sepracor Pharmaceuticals (Ireland) Ltd trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 6. Mai 2009 an die Klägerin enthalten sein soll, das im Kontext des Genehmigungsverfahrens für das Inverkehrbringen von Lunivia an die Klägerin gerichtet wurde, soweit es die Einordnung des Wirkstoffs Eszopiclon betrifft