Streichung
LN gegen Italia Trasporto Aereo S.p.A. dba ITA Airways Frankfurt / Main
Vorlage: Amtsgerichts Frankfurt am Main
Tenor
Luxemburg, den 25. September 2026
| Der Kanzler | Die Präsidentin |
| V. Di Bucci | N. Półtorak |
Gründe
Mit Schreiben vom 17. August 2026, das am 24. August 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) dem Gericht mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.
Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.
Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gericht sind nicht erstattungsfähig.
Verfahren
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In der Rechtssache T-445/25
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Entscheidung vom 30. Mai 2025, beim Gerichtshof eingegangen am 24. Juni 2025, in dem Verfahren
LN
gegen
Italia Trasporto Aereo S.p.A. dba ITA Airways Frankfurt / Main
erlässt
unter Mitwirkung der Präsidentin N. Półtorak (Berichterstatterin), des Richters G. Hesse, der Richterin G. Steinfatt sowie der Richter D. Petrlík und I. Dimitrakopoulos,
Generalanwältin: M. Brkan,
Kanzler: V. Di Bucci,
aufgrund der am 10. Juli 2025 gemäß Art. 50b Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union erfolgten Weiterleitung des Vorabentscheidungsersuchens vom Gerichtshof an das Gericht,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
des LN, vertreten durch Rechtsanwalt H. Grams,
der Europäischen Kommission, vertreten durch G. von Rintelen und N. Yerrell als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Generalanwältin,
folgenden