EuGH Achte Kammer Beschluss zitiert von 4

Gemeinschaftsmarke – Wortmarke BioVisc

Alcon Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke BioVisc – Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken PROVISC und DUOVISC – Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer des HABM

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Alcon Inc. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Alcon/HABM und *Acri.Tec (T-106/07), über die Abweisung der Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken „PROVISC“ und „DUOVISC“ für Waren der Klasse 5 auf Aufhebung der Entscheidung R 660/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Februar 2007, mit der die auf den Widerspruch der Klägerin hin ergangene Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung der Wortmarke „BioVisc“ für Waren der Klasse 5 zurückzuweisen, aufgehoben wurde