VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlich Verhandlung nicht gerügt, so ist er geheilt.

2. Zur Auslegung des § 29 Abs. 3 HBO n.F..

3. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbenlage (st. Rspr. des Senats).