Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlich Verhandlung nicht gerügt, so ist er geheilt.
2. Zur Auslegung des § 29 Abs. 3 HBO n.F..
3. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbenlage (st. Rspr. des Senats).