EuGH Beschluss

Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens wegen Erledigung des Ausgangsverfahrens KI-Titel

Land Nordrhein-Westfalen gegen Sylvia Jansen

Vorlage: Landesarbeitsgericht Köln (Deutschland)

Vorabentscheidungsersuchen · Erledigung des Verfahrens · Rücknahme · Art. 267 AEUV · Landesarbeitsgericht

Europarecht

Tenor

Die Rechtssache C-313/10 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 25. Oktober 2011

Gründe

1

Das Landesarbeitsgericht Köln hat dem Gerichtshof mit Schreiben vom 6. Oktober 2011, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 13. Oktober 2011, mitgeteilt, dass der Ausgangsrechtsstreit erledigt sei und es daher sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.

2

Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3

Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit. Die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

In der Rechtssache C-313/10

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landesarbeitsgericht Köln (Deutschland) mit Entscheidung vom 13. April 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 29. Juni 2010, in dem Verfahren

Land Nordrhein-Westfalen

gegen

Sylvia Jansen

erlässt

DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts N. Jääskinen,

folgenden

Beschluss