OVG NRW 12. Senat Beschluss

Rückforderung von Fördermittel nach vorzeitiger Beendigung wegen Insolvenz KI-Titel

Fördermittelrückforderung · AFBG · Insolvenz · Rechtsgrundlage · Teilaufhebung

Verwaltungsrecht

Tenor

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen. Aus dem Zulassungsvorbringen des beklagten Landes ergeben sich besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache mit Blick auf die Frage, ob die streitgegenständliche Teilaufhebung des Bewilligungsbescheids und entsprechende Rückforderung des bewilligten Maßnahmebeitrags (nach vorzeitiger Beendigung der geförderten Maßnahme wegen Insolvenz des Maßnahmeträgers) auf eine andere Rechtsgrundlage als die im Zusammenhang mit dem Erlass des angefochtenen Bescheids herangezogene Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 AFBG gestützt werden kann, hier namentlich auf § 25 AFBG.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.