EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr

Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr – Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass sie

– die Ausübung von Immobilienvermittlungstätigkeiten nur im Rahmen einer Immobilienagentur zulässt,

– von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmaklern verlangt, dass sie ihre Berufshaftpflicht durch den Abschluss einer dem portugiesischen Recht entsprechenden Versicherung abdecken,

– von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung verlangt, dass sie über positives Eigenkapital im Sinne des portugiesischen Rechts verfügen, und

– die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmakler der umfassenden disziplinarischen Kontrolle durch das Instituto da Construção e do Imobiliário IP (Institut für Bau- und Immobilienwesen) unterwirft,

und sie hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verstoßen, dass sie

– vorschreibt, dass Gesellschaften zur Immobilienvermittlung, von der Immobilienverwaltung für Dritte abgesehen, ausschließlich Immobilienvermittlungstätigkeiten ausüben dürfen, und

– bestimmt, dass Immobilienmakler ausschließlich als solche tätig sein dürfen.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten