LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 2

Verfahren auf Aussetzung der Vollstreckung ( § 199 SGG ) sind selbständige Streitsachen iS des § 184 SGG.

Sozialrecht

Leitsatz

Verfahren auf Aussetzung der Vollstreckung ( § 199 SGG ) sind selbständige Streitsachen iS des § 184 SGG.