Zum entscheidenden Zeitpunkt für die Berechnung der in Nr. 34. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV genannten …
Strafrecht
Leitsatz
Zum entscheidenden Zeitpunkt für die Berechnung der in Nr. 34. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV genannten Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde, welche zur Verhängung eines Fahrverbots im Regelfall nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV führt, bei den verschiedenen Ausgestaltungen der Ampelanlagen (hier: Induktionsschleife).