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Keine Stelle ausgewählt Verzeichnis › Gerichte › BVerwG › 2010 › September 2010 › 5 B 32/10 (5 C 26/10) BVerwG 5. Senat Beschluss 09.09.2010 5 B 32/10 (5 C 26/10)
Anspruch auf Ausgleichsleistung Anspruch auf Ausgleichsleistung; Auslegung
Verwaltungsrecht
Gründe 1 Die Beschwerden der Klägerinnen sind zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
2 Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG geben.
Gericht Bundesverwaltungsgericht Datum 09.09.2010 Az. 5 B 32/10 (5 C 26/10) Gebiet Verwaltungsrecht Normen § 132 VwGO , § 1 AusglLeistG ECLI nicht vorhanden
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Quelle: Rechtsinformationsportal des Bundes (NeuRIS) · Hinweise