Nach der gesetzlichen Fiktion in § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG gilt der eingeschriebene Brief auch dann mit dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nach der gesetzlichen Fiktion in § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG gilt der eingeschriebene Brief auch dann mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, daß er dem Empfänger bereits vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (Anschluss an BVerwG VII C 170.64, Urteil vom 23.7.1965).