Benutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs KI-Titel
Handynutzung beim Fahren · Verkehrsordnungswidrigkeit · vorsätzliche Ordnungswidrigkeit
Strafrecht
Tenor
Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Benutzens eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 55,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 23 Abs. 1 a, 49 StVO, 246.1 BKatV).
Tatbestandsnummer: 123624
Gründe
1
ohne Gründe