AG Essen · Nordrhein-Westfalen 55 Urteil

Benutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs KI-Titel

Handynutzung beim Fahren · Verkehrsordnungswidrigkeit · vorsätzliche Ordnungswidrigkeit

Strafrecht

Tenor

Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Benutzens eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 55,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 23 Abs. 1 a, 49 StVO, 246.1 BKatV).

Tatbestandsnummer: 123624

Gründe

1

ohne Gründe