EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Staatliche Beihilfen – Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse

Cementir Italia Srl gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse – Verlängerung eines Vorzugstarifs für die Lieferung von Strom – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff "Vorteil" – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Gewährung der Beihilfe

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Cementir Italia Srl trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/408/EG der Kommission vom 20. November 2007 über die staatliche Beihilfe C 36/A/06 (ex NN 38/06), die Italien ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche gewährt hat (ABl. 2008, L 144, S. 37)