EuG Vierte Kammer Urteil

Schiedsklausel – Zweites Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Transport Environment Development Systems (Trends)

Schiedsklausel – Zweites Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung – Verträge über Projekte auf dem Gebiet der Straßenverkehrsinformatik und -telekommunikation – Keine Belege für einen Teil der gemeldeten Ausgaben – Auflösung der Verträge – Abgelaufene Verträge

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Zwischenstreitantrag wird zurückgewiesen.

3. Die Kommission trägt die Kosten mit Ausnahme der durch den Zwischenstreitantrag entstandenen Kosten.

4. Transport Environment Development Systems (Trends) trägt die durch den Zwischenstreitantrag entstandenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage der Kommission aufgrund einer Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG auf Verurteilung von Trends, der Kommission einen Betrag von 195 435 Euro zuzüglich vertraglicher Zinsen, hilfsweise zuzüglich Verzugszinsen, zu erstatten