Art. 39 EG
Europäische Kommission gegen Hellenische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 39 EG – Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung – Kapitäne und Erste Offiziere von Schiffen – Verleihung hoheitlicher Befugnisse an Bord – Erfordernis der Staatsangehörigkeit des Flaggenstaats
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen, dass sie in ihren Rechtsvorschriften das Erfordernis der griechischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter griechischer Flagge beibehalten hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 39 EG – Nationale Rechtsvorschriften, die die Stellen des Kapitäns und der Ersten Offiziere auf griechischen Handelsschiffen und Fischereifahrzeugen griechischen Staatsangehörigen vorbehalten