BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz - Kopftuchverbot für Lehrkräfte)

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.