OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 6

§ 8 Abs 3 S 1 NBauO ( BauO ND ) gilt nur für den Bereich zwischen der gemeinsamen Grundstücksgrenze und einem …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

§ 8 Abs 3 S 1 NBauO ( BauO ND ) gilt nur für den Bereich zwischen der gemeinsamen Grundstücksgrenze und einem beidseits 3 m breiten Korridor. Auf die jenseits davon liegenden Teile der Bebauung sind die übrigen Grenzabstandsvorschriften uneingeschränkt anzuwenden. Dementsprechend bezieht sich das Gebot "entsprechende" Bebauung nur auf den beschriebenen Bereich beidseits der Grenze.