§ 23 Abs 1 AGBG steht der Anwendbarkeit des AGBG auf einen Vertrag über den Erwerb eines Firmenwagens seitens …
Arbeitsrecht
Leitsatz
1. § 23 Abs 1 AGBG steht der Anwendbarkeit des AGBG auf einen Vertrag über den Erwerb eines Firmenwagens seitens des Arbeitnehmer nicht entgegen. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen eines derartigen Vertrages unterliegen dementsprechend dem Transparenzgebot.
2. Wenn die Rückzahlung eines gewährten Preisnachlasses als Vertragsstrafe geschuldet sein soll, so setzt ein derartiger Anspruch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers voraus.