OVG Niedersachsen Urteil LS

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO hindert die Verkehrsbehörde nicht, die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO hindert die Verkehrsbehörde nicht, die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs 1 StVG zu entziehen.