EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 5

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms

Société Air France gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Société Air France trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Januar 2010 (Sache R 1018/2009-2) über die Anmeldung eines Zeichens in Form eines Parallelogramms als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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