Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms
Société Air France gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Société Air France trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Januar 2010 (Sache R 1018/2009-2) über die Anmeldung eines Zeichens in Form eines Parallelogramms als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>11