EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 4

Staatliche Beihilfen – Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse

Nuova Terni Industrie Chimiche SpA gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse – Verlängerung eines Vorzugstarifs für die Lieferung von Strom – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff "Vorteil" – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Gewährung der Beihilfe

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nuova Terni Industrie Chimiche SpA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/408/EG der Kommission vom 20. November 2007 über die staatliche Beihilfe C 36/A/06 (ex NN 38/06), die Italien ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche gewährt hat (ABl. 2008, L 144, S. 37)