StGH Hessen Beschluss LS

Eingaben an den unzuständigen Stellen können nicht als Antrag zur Verteidigung von Grundrechten i.S. der §§ …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Eingaben an den unzuständigen Stellen können nicht als Antrag zur Verteidigung von Grundrechten i.S. der §§ 45 ff. StGHG angesehen werden, der nur beim Staatsgerichtshof selbst in der Frist des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG angebracht werden kann.

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