OLG Köln – Ss 401/99 (Z) - 182 Z -
Strafrecht
Tenor
I. Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zugelassen.
II. Die Sache wird gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
I. Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zugelassen.
II. Die Sache wird gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.