EuG Beschluss zitiert von 1

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen

COLT Télécommunications France SAS gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes – Ausgleich für Kosten der Gemeinwohldienstleistung – Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass die angemeldete Maßnahme keine Beihilfe darstellt – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2009) 7426 final der Kommission vom 30. September 2009 betreffend das Vorhaben zur Gewährung eines Ausgleichs für Kosten einer Gemeinwohldienstleistung von 59 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes im Departement Hauts-de-Seine (Frankreich)