OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Mangels eines Nachversicherungsantrags des Arbeitgebers des Antragsgegners, des W., K, ist bislang noch keine …

Familienrecht

Gründe

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Die zulässige Beschwerde der Verfahrensbeteiligten V. ist begründet.

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Mangels eines Nachversicherungsantrags des Arbeitgebers des Antragsgegners, des W., K, ist bislang noch keine Nachversicherung des Antragsgegners bei der V. durchgeführt worden.

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Der sich aus dem Nachversicherungsanspruch ergebende Versorgungsausgleich konnte deshalb lediglich zu Lasten des Nachversicherungsanspruchs vorgenommen werden.

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Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 93 a ZPO, 8 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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Beschwerdewert: bis 1.000,00 DM