Fahrlässiger Rotlichtverstoß mit Unfallfolge KI-Titel
Rotlichtverstoß · Fahrlässigkeit · Bußgeldverfahren · Ausnahme vom Fahrverbot · StVO
Strafrecht
Tenor
Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße in Höhe von 360 € verurteilt.
Von der Verhängung eines Fahrverbotes wird ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung abgesehen.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.
- §§ 37II, 1 II, 49 StVO, 24 StVG, 19 OWiG, 132.3.2 BKatV -