Staatliche Beihilfen – Fehlen einer Entscheidung über den Abschluss des in Art. 88 Abs. 2 EG vorgesehenen …
UPS Europe NV/SA und United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Fehlen einer Entscheidung über den Abschluss des in Art. 88 Abs. 2 EG vorgesehenen Verfahrens – Untätigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die UPS Europe NV/SA und die United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
3. Die Deutsche Post AG trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Untätigkeitsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, in dem am 12. September 2007 eingeleiteten Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatlichen Beihilfen, die die deutschen Behörden der Deutsche Post AG gewährt haben (Beihilfe C 36/07 [ex NN 25/07]), innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung zu treffen