EuG Sechste Kammer Beschluss zitiert von 2

Staatliche Beihilfen – Fehlen einer Entscheidung über den Abschluss des in Art. 88 Abs. 2 EG vorgesehenen …

UPS Europe NV/SA und United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Fehlen einer Entscheidung über den Abschluss des in Art. 88 Abs. 2 EG vorgesehenen Verfahrens – Untätigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die UPS Europe NV/SA und die United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

3. Die Deutsche Post AG trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Untätigkeitsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, in dem am 12. September 2007 eingeleiteten Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatlichen Beihilfen, die die deutschen Behörden der Deutsche Post AG gewährt haben (Beihilfe C 36/07 [ex NN 25/07]), innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung zu treffen