Keine Beseitigung unanfechtbar gewordener kommunaler Abgabenbescheide im Wege der Anfechtungs …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Keine Beseitigung unanfechtbar gewordener kommunaler Abgabenbescheide im Wege der Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage, wenn die betreffenden Bescheide nur fehlerhaft sein können aber nicht nichtig sind.
2. Keine entsprechende Anwendung von § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, § 183 Satz 2 VwGO, wenn in einem anderen Prozeß gegenüber einem anderen Kläger die Fehlerhaftigkeit einer Abgabenordnung inzident festgestellt ist.
3. Anschluß an BVerwGE 10, 47; 27; 141.