BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 3

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.