EuGH Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Art. 39 EG bis 42 EG

Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 39 EG bis 42 EG – Freizügigkeit – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer – Weigerung, bestimmte Leistungen zu gewähren – Beschäftigte auf Bohrinseln in den Niederlanden – Zulässigkeit der Klage

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

3. Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) sowie gegen die Art. 45 bis 48 AEUV – Weigerung, den auf Bohrinseln in den Niederlanden beschäftigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Leistungen zu gewähren