AG Leverkusen · Nordrhein-Westfalen Richterin am Amtsgericht Urteil

Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge KI-Titel

Vorfahrtverletzung · Verkehrsordnungswidrigkeit · Geldbuße · StVO · OWiG

Strafrecht

Tenor

Die Betroffene wird wegen Missachtung der Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs wodurch es zum Unfall kam zu einer Geldbuße von 120,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 41 I i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77b Abs. 1 OWiG abgesehen.

Tatbestandsnummer: 108607