BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.