Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich ein entlassener Beamte, der die ihm für einen vorübergehenden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich ein entlassener Beamte, der die ihm für einen vorübergehenden Zeitraum auf Grund eines Vollziehungsaussetzungsbeschlusses weitergezahlten Bezüge nach seinem Unterliegen im Hauptprozeß zurückzahlen soll, darauf berufen kann, er sei nicht mehr bereichert.
2. Der Umstand, daß ein solcher Beamter nicht aus ehrenrührigen Gründen, sondern wegen seines Gesundheitszustandes entlassen worden ist, kann bereits im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Erwägungen (und nicht erst im Rahmen der nach § 39 Abs. 3 Satz 3 HBesG = § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG anzustellenden Ermessenserwägungen) berücksichtigt werden.