Art. 39 EG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 39 EG – Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung – Kapitäne und Offiziere (Erste Offiziere) von Schiffen – Verleihung hoheitlicher Befugnisse an Bord – Erfordernis der Staatsangehörigkeit des Flaggenstaats
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat durch die Beibehaltung des Erfordernisses in ihren Rechtsvorschriften, dass auf allen unter italienischer Flagge fahrenden Schiffen die Aufgaben des Kapitäns und des Offiziers (Erster Offizier) von italienischen Staatsangehörigen wahrgenommen werden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 39 EG – Nationale Rechtsvorschriften, wonach die Stellen des Kapitäns und des Ersten Offiziers auf allen unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen dessen Staatsangehörigen vorbehalten sind