BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 4

Steuerbefreiung gem §§ 3 Abs 1 S 1 Nr 4, 4 Nr 1 GrStG als negative Staatsleistung iSd Art 140 GG, 138 WRV

Nichtannahmebeschluss: Steuerbefreiung gem §§ 3 Abs 1 S 1 Nr 4, 4 Nr 1 GrStG als negative Staatsleistung iSd Art 140 GG, 138 WRV

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) entspricht. Sie setzt sich insbesondere nicht mit der Auffassung des Bundesfinanzhofs auseinander, die Grundsteuerbefreiung stelle eine negative Staatsleistung im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV zugunsten korporierter Religionsgesellschaften dar (vgl. BVerfGE 19, 1 <13>).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.