Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlichen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlichen Verhandlung nicht gerügt, so ist er geheilt.
2. Zur Auslegung des § 29 Abs. 3 HBO n.F. (wie U. v. 07.06.1967 - OS IV 89/66 -).
3. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage (st. Rspr. des Senats).