Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts
Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.