Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Urteile zu § 21 BNotO – Seite 2
Bundesnotarordnung
91 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 21 BNotO (Bundesnotarordnung) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
91 Entscheidungen
Zivilrecht Aufgehoben
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Zivilrecht
Berufsrecht
Die Antragstellerin beantragt gemäß § 15 GBO die Umschreibung des im Rubrum genannten Grundeigentums
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Regelungen der Dienstordnung für Notarinnen und Notare zur … · Zu den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts des Art 12 Abs …
Verfassungsrecht
Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden im Wege der …
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Zivilrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht Beschwerde zurückgewiesen
Staatshaftungs- und Dienstvertragsrecht Antrag zurückgewiesen
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Sachen- und Grundstücksrecht Berufung zurückgewiesen
Zivilrecht
Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben
Gesellschaftsrecht Aufgehoben und zurückverwiesen
Zivilrecht Aufgehoben
Sachen- und Grundstücksrecht
Zivilrecht Aufgehoben
Gesellschaftsrecht
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Zivilrecht
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Zivilrecht
Notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars · Belehrungspflicht über Hintergründe und Rechtsfolgen einer …
Zivilrecht Abgeändert
Zivilrecht