Die Antragstellerin, eine kreisangehörige Gemeinde, ist Sitz eines Notariats und eines Grundbuchamts
Verwaltungsrecht
1 Entscheidung der Bundes- und Landesgerichte zu § 21 LJKG – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
1 Entscheidung