Strafrecht
Urteile zu § 168 NJVollzG
4 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 168 NJVollzG – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
4 Entscheidungen
Strafrecht Beschwerde verworfen
Ein Untersuchungsgefangener kann grundsätzlich in unbeschränktem Umfang Briefe senden und empfangen.
Strafrecht Aufgehoben
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