778 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 87 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
kleine Arztpraxis · Kassenärztliche Vereinigung · keine Zuweisung des RLV zu Beginn eines Quartals wegen … · vorläufige RLV-Festsetzung mit Wirkung für die Zukunft
Härtefallgesichtspunkte im Rahmen der vertragsärztlichen … · Möglichkeit befristeter Ausgleichszahlungen für … · Zulässigkeit von Abstaffelungsregelungen · Erfassung aller Konstellationen von …
Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom … · Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung · empirisch ermittelte Personalkosten psychotherapeutischer …
Nebeneinanderabrechnung des Ordinationskomplexes (Ziffer … · Mindestzeit für den Arzt-Patienten-Kontakt von 20 Minuten · Einstellung in die Prüfung nach Tageszeitprofilen
sachlich-rechnerische Berichtigung aufgrund im Heil- und … · Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Krankenkasse … · Erstversorgung mit Suprakonstruktion · Ausnahmefall nach Nr 36 Zahnersatz-Richtlinie
keine notwendige Beiladung der Aufsichtsbehörde in … · Rechtmäßigkeit der Festsetzung regionaler … · keine Geltung des Grundsatzes der Vorjahresanknüpfung · keine Basiswirksamkeit der Zuschläge
Gesamtvertragspartner · Bindung an den vom Bewertungsausschuss festgesetzten … · gerichtliche Überprüfung dieser Vorgaben · Zuschläge auf den Orientierungswert
Verwirkung des Anspruchs auf eine zusätzliche Pauschale für … · Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 120 Abs 4 SGB 5 · Angelegenheiten des Vertragsarztrechts · Verwaltungsakt
Begrenzung der Leistungsmenge auf sogenannte zeitbezogene … · arztbezogene Berechnung der Kapazitätsgrenze · kein Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz
gerichtliche Prüfung · Praxisbesonderheiten und Härtefallgesichtspunkte · kein gesondertes Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren · Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen
Druck auf Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen … · Verfassungsmäßigkeit des Disziplinarrechts der … · Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit · vorübergehende Praxisschließung
gerichtliche Prüfung · Praxisbesonderheiten und Härtefallgesichtspunkte · kein gesondertes Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren · Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen
gerichtliche Prüfung · Praxisbesonderheiten und Härtefallgesichtspunkte · kein gesondertes Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren · Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen