Urteile zu § 42 SGB X – Seite 5

Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

518 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 42 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.

518 Entscheidungen

BSG 3. Senat Urteil LS zitiert von 30

Schiedsspruch zur Festlegung eines einheitlich für alle … · Rechtmäßigkeit der sog Mischpreisbildung · Rechtmäßigkeitskontrolle

Sozialrecht Aufgehoben
LSG Schleswig-Holstein 4. Senat Urteil

Kassenärztliche Vereinigung · Geltendmachung der Erstattung überzahlter Vorschüsse · Anwendbarkeit des § 42 SGB 1

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
LSG Berlin-Brandenburg 9. Senat Urteil LS

Deutsche Rentenversicherung Bund · Sperrwirkung · nachfolgendes Verfahren der Einzugsstelle · Verwirkung des Klagerechts eines Rentenversicherungsträgers …

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
LSG Berlin-Brandenburg 9. Senat Urteil LS

Arbeitgebermeldung · Klagebefugnis für DRV Bund · Verwirkung prozessualer Rechte · kollusives Zusammenwirken

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
SG Kiel 2. Kammer Urteil LS

Rechtsprechung des BSG zum einjährigen Moratorium bei der … · Übertragbarkeit auf die Bewertung des … · Begründungsanforderungen an RLV-Mitteilung · Grundsätze der Honorarverteilungsgerechtigkeit bzw …

Sozialrecht Klage abgewiesen
VG Schwerin 6. Kammer Urteil LS

Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für …

Verwaltungsrecht
VG Schwerin 6. Kammer Urteil LS

Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung an …

Verwaltungsrecht
BSG 11. Senat Urteil LS zitiert von 5

Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen · Verletzung von Nachweispflichten aus der … · Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung · öffentlich-rechtlicher Vertrag

Sozialrecht Revision zurückgewiesen
BSG 8. Senat Urteil LS zitiert von 30

berechtigtes Interesse · Möglichkeit einer Verurteilung des Beigeladenen · Sozialhilfe · Eingliederungshilfe

Sozialrecht Aufgehoben und zurückverwiesen
LSG Schleswig-Holstein 4. Senat Urteil zitiert von 1

gerichtliche Prüfung · Praxisbesonderheiten und Härtefallgesichtspunkte · kein gesondertes Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren · Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen

Sozialrecht Aufgehoben