Inline-Skates können nicht als "ähnliches Fortbewegungsmittel" i. S. von § 24 StVO angesehen werden.
Zivilrecht Abgeändert
1 Entscheidung der Bundes- und Landesgerichte zu § 16 StZVO – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
1 Entscheidung